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Bürgerservice

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Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

Nr. 99099002000000

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

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Landkreis Hildesheim »

Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

05121 309-0
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