Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
Nr. 99129004005000Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
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Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz