Kindertagesstätten
Seit 1996 besteht Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dies gilt für jedes Kind im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt und bezieht sich in der Regel auf eine vierstündige Betreuung am Vormittag. Dem Anspruch kommt die Stadt Elze mit einer 100%-tigen Versorgung nach.Ergänzt wird die Kindergartenbetreuung seit dem Jahr 2004 durch das Angebot in einer Kinderkrippe für Kinder in der Altersgruppe vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr bzw. Aufnahme in einen Kindergarten. Kinder im Grundschulalter haben zudem die Möglichkeit nach der Schule von 13 bis 17 Uhr und in den Ferien von 8 bis 16 Uhr in einer Hort-Gruppe betreut zu werden.
In Elze gibt es zurzeit die im linken Abschnitt aufgeführten 5 Kindertagesstätten.
Das Angebot der einzelnen Einrichtungen ist breit gefächert und wird in Zusammenarbeit mit den Eltern entwickelt.
Die Höhe der zu entrichtenden Benutzungsentgelte ist für alle einheitlich festgelegt. Das Betreuungsjahr vor der regelmäßigen Einschulung der Kinder ist kostenfrei. Für Geschwisterkinder die gleichzeitig betreut werden ermäßigt sich das Entgelt für das 2. Kind um 50% und ab dem 3. Kind wird kein Entgelt mehr erhoben.
Für Vorschulkinder beteiligen sich alle Kindergärten am Landesprojekt "Brückenjahr", welches den Kindern einen besseren Übergang in die Schule ermöglichen soll.
Über die Kriterien für die Anmeldung Ihres Kindes können Sie sich in der Tagestätte unterrichten. Die Anmeldung selbst richten Sie bitte mit dem vorgesehenen Formular an die Stadt.
Für die Fahrten der Kinder aus den Stadtteilen in die Kindergärten wird gegen Zahlung einer geringen Gebühr ein eigens dafür beschaffter Bus bereitgestellt.

