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14.03.2024

SuedLink: Ankündigung von Kampfmitteluntersuchungen und vorbereitenden archäologischen Arbeiten in der Stadt Elze

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell läuft für den Abschnitt B3 von SuedLink in Niedersachsen (Grenze Region Hannover/Landkreis Hildesheim bis Edemissen/Strodthagen) das Planfeststellungsverfahren. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens sind verschiedene Vorarbeiten, wie z. B. Untersuchungen zum Baugrund, zu archäologischen Denkmälern und zu Flora und Fauna notwendig. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden daher in den kommenden Monaten auch Kampfmitteluntersuchungen und vorbereitende archäologische Arbeiten statt. Mit Hilfe der Kampfmitteluntersuchungen wird sichergestellt, dass die Flächen frei von Störmaterial sind und Bauarbeiten (insbesondere Bodeneingriffe) gefahrlos vorgenommen werden können. Die vorbereitenden archäologischen Maßnahmen sollen dazu dienen, mögliche Bodendenkmäler vor Baubeginn ausfindig zu machen.

Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen öffentliche und private Straßen und Wege in Anspruch genommen werden.

Informationen zu den Kampfmitteluntersuchungen
Bereits in den vergangenen Jahren haben TenneT und TransnetBW über Auswertungen von historischen Luftbildern Verdachtsflächen ermitteln lassen. Die Erkundungsarbeiten vor Ort werden von speziell zugelassenen Fachunternehmen (Erlaubnisinhaber nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG)) durchgeführt. Durch diese Firmen erfolgt auch die Freilegung und Identifizierung von Störobjekten. Zuständig für eine anschließend gegebenenfalls erforderliche Beseitigung der Kampfmittel (Abtransport, Zerlegung, Entschärfung, Sprengung) sind die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Bundesländer.

Art und Umfang der Untersuchung
Im Rahmen der Kampfmitteluntersuchungen werden die Verdachtsflächen in einem ersten Arbeitsschritt mit Hilfe geophysikalischer Messgeräte von der Oberfläche aus untersucht. Ein Eingriff in den Untergrund erfolgt bei diesen Sondierungen nicht. Ziel ist es, im Erdreich vorhandene metallische (insbesondere ferromagnetische) Objekte aufzuspüren und auf Grundlage der Messergebnisse Planungsschritte zur Identifikation und Beseitigung zu empfehlen. Für die Kampfmittelsondierungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fahrzeuggestützt unterwegs. Es ist daher erforderlich, die betroffenen Flächen zu betreten und zu befahren.
Durch die Kampfmittelsondierungen ermittelte Verdachtspunkte werden in einem zweiten Arbeitsschritt von einem zugelassenen Fachunternehmen (§ 7 SprengG) überprüft. Dafür werden punktuelle Bodeneingriffe im Bereich der Verdachtspunkte erforderlich, die in der Regel mit einem Bagger durchgeführt werden.

Tiefensondierungen
In Einzelfällen kann es erforderlich sein, Tiefensondierungen durchzuführen, um auch für tiefere Untergrundbereiche (> 3 m) eine kampfmitteltechnische Beurteilung vorzunehmen. Dafür werden in den betroffenen Bereichen in der benötigten Tiefe systematisch Bohrungen mit Hilfe eines Baggers durchgeführt. Mit speziellen Bohrlochsonden können dann auch Störkörper in größerer Tiefe festgestellt werden. Die Überprüfung erfolgt wiederum durch maschinelles Nachgraben.

Werden im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen Kampfmittel aufgefunden, obliegt die Beseitigung dieser dem Kampfmittelräumdienst des jeweiligen Bundeslandes.

Baubegleitungen
Die Tiefensondierungen werden von ökologischen und bodenkundlichen sowie archäologischen Baubegleitungen überwacht. Diese sorgen für die Einhaltung der umweltgerechten und bodenkundlichen und archäologischen Standards und Auflagen mit dem Ziel, unnötige Eingriffe in Natur, Landschaft und Boden sowie Schäden an archäologischen Denkmälern und Objekten zu vermeiden. 

Vorbereitende archäologische Arbeiten
Bei den vorbereitenden archäologischen Arbeiten werden auf der ausgewiesenen Fläche Suchgräben angelegt, um Bodendenkmäler ausfindig zu machen.
Dabei wird im gekennzeichneten Bereich der Mutterboden abgetragen. Je nach Bodenaufbau ist es in der Regel nötig, bis zu 60-80 cm tief zu graben, um an Fundschichten zu gelangen. Der Mutterboden und die unteren Bodenschichten werden neben den Gräben separat gelagert. Die geöffnete Fläche wird auf archäologische Hinterlassenschaften untersucht und diese ggf. ausgegraben. Anschließend wird die Fläche wieder den Bodenschichten folgend verfüllt und verdichtet. Die Arbeiten werden durch einen Kettenbagger ausgeführt. In der Regel dauern die Arbeiten ein bis zwei Wochen, in Einzelfällen länger. In unmittelbarer Nähe zur Fläche wird ein Areal für die Baustelleneinrichtung genutzt.

Eventuelle Schäden 
Sollte es trotz aller Vorsicht bei der Ausführung der genannten bauvorbereitenden Maßnahmen zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt. 

Bekanntmachung und Termine 
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 EnWG in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Sie finden im Zeitraum vom 03.04.2024 bis 30.09.2024 statt.

Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstückliste und den Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Stadt Elze (Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze) zur öffentlichen Einsicht aus. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 05068 464-12 möglich ist.

Mitarbeitende der TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzungsberechtigten in Verbindung. Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und der Vielzahl der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jede Person im Vorfeld persönlich über das Betreten seiner bzw. ihrer Grundstücke bzw. Wege für die Nutzung als Zuwegung zu informieren.

Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende von TransnetBW GmbH zur Verfügung:


TransnetBW GmbH
Tel.: 0800 380 470-1
E-Mail: suedlink@transnetbw.de
www.suedlink.com

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.