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17.01.2018

Bewerberinnen und Bewerber für Schöffenwahl 2018 gesucht

Im Jahr 2018 werden deutschlandweit die Schöffinnen und Schöffen für die Strafgerichte neu gewählt. Deren Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019 und dauert fünf Jahre bis Ende 2023.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht haben wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Sie sind Teil der vom Volk ausgehenden Staatsgewalt nach Art. 20 des Grundgesetzes.

Voraussetzung für die Ausübung des Schöffenamtes ist u.a. die deutsche Staatsbürgerschaft und ein einwandfreier Leumund, sowie ein Alter zwischen 25 - 70 Jahren.
Die Gemeinde erstellt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge den Amtsgerichten übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2018 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt.

Interessierte Bewerber können Sie bis zum 28.02.2018 auf die Vorschlagsliste setzen lassen, in dem Sie sich formlos mit der Angabe des Vor- und Zunamens (ggf. Geburtsname), Geburtsdatum und –ort, Anschrift und ausgeübten Beruf an die Stadtverwaltung wenden.